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Allgemeine Geschäftsbedingungen Katzenhotel Oensingen

1. Allgemeines:
Unsere AGB sind verbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, zwecks Abgabe Ihres Tieres in unsere Obhut, anerkennen Sie unsere AGB.
Sollten Vorbehalte gegen einen den Aufenthalt eines Tieres im Katzenhotel auftreten, (z.B. wegen offensichtlicher sozialer Unverträglichkeit, nachlassender chemischer Kastration, nicht kastrierte Katzen oder ansteckender Krankheiten), sind wir dazu berechtigt, dieses abzulehnen.
2. Gesundheit/Zustand des Tieres:
Der Tierhalter ist verpflichtet, sich an folgende Regeln zu halten: Alle Katzen müssen gechipt, geimpft, entwurmt und gesund sein. Der Tierhalter verpflichtet sich bei der Anmeldung, die Mitarbeitenden vom Katzenhotel über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Ängstlichkeit, Rolligkeit oder Futtermittelunverträglichkeiten zu informieren. Zum Schutz Ihrer Katze, sowie der Mitarbeitenden und der anderen Tiere muss Ihre Katze mindestens zehn (10) Tage vor Eintritt geimpft sein. Die Grundimmunisierung muss korrekt durchgeführt worden sein. Der Impfausweis oder eine Kopie davon ist zwingend bei Eintritt des Tieres abzugeben. Sollte während des Aufenthalts eine extreme Verhaltensauffälligkeit entstehen, so behält sich das Katzenhotel das Recht vor, das betreffende Tier dem Tierhalter zurückzugeben. Sollte dies wegen Abwesenheit des Tierhalters nicht möglich sein, kann das Tier aus der Gruppe entfernt, und in Einzelbetreuung gegeben werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
3. Tiere mit speziellen Pflegebedürfnissen und tierärztliche Leistungen während des Aufenthalts
Das Katzenhotel verfügt über eine angeschlossene Tierarztpraxis mit entsprechend geschultem Personal. Daher besteht die Möglichkeit, Tiere aufzunehmen, die einen erhöhten Pflegeaufwand benötigen. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, während des Aufenthaltes tierärztliche Leistungen wie Zahnsanierungen, Blutuntersuchungen oder ähnliches in Anspruch zu nehmen. Wünsche bzgl. Pflege und Leistungen sind frühzeitig mit dem Katzenhotel abzusprechen.
4. Unfall und Krankheit während des Aufenthaltes:
Es ist immer eine Kontaktadresse für Notfälle zu hinterlegen. Bei allen Erkrankungen oder Verletzungen, die während des Aufenthaltes auftreten, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Tierhalters. Wenn vor dem Aufenthalt nichts Schriftliches vereinbart wurde, und der Besitzer nicht erreicht werden kann, ist das Katzenhotel bevollmächtigt, durch den Tierarzt alle sinnvollen medizinischen Massnahmen vorzunehmen. Dies schliesst im äussersten Fall auch die Euthanasie eines Tieres mit ein, sofern das Tier unheilbar leidet und der Halter trotz mehrfacher Versuche nicht erreichbar ist (Kostenübernahme siehe oben). Im Allgemeinen handelt das Katzenhotel stets zum Wohle des Tieres.
5. Tierfutter:
Bei speziellen Ernährungsbedürfnissen hat der Tierhalter das Katzenhotel vorab zu informieren. Eine spezielle Diät kann nur bei Einzelunterbringung im Einzelzimmer garantiert werden. Der Tierhalter hat ausreichend Spezialfutter für die Dauer des Aufenthaltes mitzubringen. Das Futter sollte mit Tiernamen, Name des Halters und Angaben der jeweiligen Tagesrationen bezeichnet sein.
6. Medikamente:
Benötigt das Tier Medikamente oder eine besondere Zusammenstellung des Futters, sind diese Informationen gut sichtbar und lesbar als Notiz der Futtertasche beizulegen. Medikamente müssen gut lesbar mit Tiernamen und Anweisungen zur Medikation angeschrieben sein. Zusätzlich ist dies beim Eintritt zu erwähnen/besprechen.
7. Anmeldung/Bestätigung:
Die Anmeldung erfolgt via Anmeldeformular und gilt nach schriftlicher Bestätigung vom Katzenhotel als verbindlich.
8. Ein- und Austrittszeiten:
Die Katzen können nur nach vorheriger Anmeldung ein- bzw. austreten. Bei Änderungen bitte das Personal umgehend informieren. Die Ein- und Austrittszeiten sind wie folgt:
Montag-Freitag 08:15 – 11:30 und 13:15-16:30
Samstag 08:15-11:30
Vor 8:15 und nach 16:30 können keine Tiere ein- oder austreten.
9. Berechnung des Aufenthaltes:
Eintritts- und Austrittstag werden bei der Berechnung der Aufenthaltstage mitgezählt.
Muss der Aufenthalt verlängert werden, muss dies mindestens zwei (2) Tage vor dem Abholtermin gemeldet werden.
Wird das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, werden pro Tag 10 CHF zusätzlich zum Tagespreis verrechnet.
Wird das Tier ohne Rücksprache nach zwei Monaten nicht abgeholt, geht es in den Besitz des Katzenhotels über und wird an ein passendes zu Hause oder Tierheim vermittelt.
Bei frühzeitigem Abholen des Tieres gibt es keine Preisreduktion.
10. Zahlung:
Der gesamte Betrag für den Aufenthalt inklusive allfällige zusätzlich angefallene Kosten ist bei Abholung in bar, via Karte oder per TWINT zu zahlen.
11. Stornierung:
Bei Absagen eines Ferienplatzes (ab 3 Tagen) gelten folgende Bedingungen:
Annullation 18 bis 14 Tage vorher: 50% des Ferienaufenthaltes werden verrechnet. 13 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 100% der Aufenthaltskosten verrechnet.
Bei vorzeitiger Abholung wird der volle Pensionsaufenthalt verrechnet. Bei Absagen einer Tagesbetreuung gelten folgende Bedingungen:
Annullation unter 48h vorher: 100% des Aufenthaltes werden verrechnet. In besonderen Fällen (z.B. Krankheit der Katze) wird der Aufenthalt kostenlos storniert.
12. Versicherung/Haftungsausschluss:
Der Aufenthalt im Katzenhotel erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Tierhalter. Der Tierhalter haftet für alle von seinem Tier verursachten Schäden. Das Katzenhotel lehnt jegliche Haftung an mitgebrachten Gegenständen wie Decken oder Spielzeug etc. ab.
13. Geistiges Eigentum/Bild und Filmrechte
Sämtliche Unterlagen und Dokumentationen, welche das Katzenhotel abgegeben oder zur Verfügung gestellt hat, sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Dies gilt auch für die Inhalte und Bilder auf unserer Homepage. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vom Katzenhotel Oensingen gestattet.
14. Vorbehalt Preisänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Massgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der definitiven Anmeldung. Bereits bestätigte Anmeldungen bleiben von nachträglichen Preisänderungen unberührt.